Kostenübernahme durch Krankenkasse
Die Kosten für die Unterstützung durch eine Mütterpflegerin können möglicherweise von deiner gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hierfür musst du einen Antrag auf „Professionelle Haushaltshilfe“ gemäß § 24 SGB V oder § 38 SGB V stellen. Deine Krankenkasse benötigt zusätzlich eine ärztliche Verordnung, die die Anzahl der benötigten Stunden bestätigt. Dein Gynäkologe, Hausarzt, Orthopäde oder deine Hebamme können solch eine Verordnung ausstellen, je nach deiner Situation.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind folgende:
§ 24h SGB V (Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und/oder Entbindung)
Keine Zuzahlung erforderlich
§ 38 SGB V (Haushaltshilfe im Krankheitsfall)
Zuzahlungspflichtig, bis zu maximal 10 € pro Tag (wenn ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt)
Wichtig ist zu beachten, dass diese Unterstützung nur gewährt wird, wenn niemand anders im Haushalt die notwendigen Aufgaben übernehmen kann. Urlaub oder Elternzeit deines Partners spielen hierbei eine Rolle. Überstundenabbau oder Arbeiten im Homeoffice sind allerdings keine Gründe für eine Ablehnung.
Die Regelungen für privat Versicherte können je nach Versicherung variieren.
Falls du Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags benötigst, stehe ich gerne zur Verfügung. Am besten reichst du den Antrag bereits vor Beginn der Mütterpflege bei deiner Krankenkasse ein. Sollte der Antrag abgelehnt oder nur teilweise genehmigt werden, müsstest du die Kosten entweder selbst tragen oder die Differenz übernehmen, abhängig von der Situation.
Selbstzahler
Natürlich besteht auch die Option, meine Mütterpflegerinnen-Dienste als Selbstzahler zu nutzen. Der Stundensatz liegt bei 35,00 € pro Stunde (inklusive An- und Abreisezeit als Arbeitszeit).
Mein Einsatzgebiet erstreckt sich über Emmerich, Rees, Kleve und Umgebung.